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Zusatzversicherungen · Bereich Medikamente

Nicht kassenpflichtige Medikamente: Zusatzversicherungen im Vergleich

Die Grundversicherung zahlt ärztlich verordnete Medikamente der Spezialitätenliste des BAG und Hilfsmittel der MiGeL bis zum Höchstbetrag, jeweils abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Medikamente ausserhalb der Liste zahlt sie nur im Einzelfall mit Kostengutsprache. Eine ambulante Zusatzversicherung zahlt nicht kassenpflichtige Medikamente und weitere Hilfsmittel, mit Prozentsatz und Jahreslimite laut AVB.

Stand der Daten: 25.09.2026 · 33 Produkte von 12 Versicherern, jeder Wert direkt aus den AVBText aktualisiert am

Grundversicherung oder Zusatz?

Was die Grundversicherung zahlt und was nicht

Grundversicherung · KVG

Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse

Die Grundversicherung zahlt ärztlich verordnete Arzneimittel der Spezialitätenliste, höchstens zu deren Preisen (Art. 25 Abs. 2 Bst. b und Art. 52 KVG).

  • Liegt der Preis eines Medikaments mindestens 10 % über dem Durchschnitt des günstigsten Drittels mit gleichem Wirkstoff, beträgt der Selbstbehalt 40 % statt 10 % (Art. 38a KLV).
  • Medikamente ausserhalb der Liste oder der Zulassung zahlt die Kasse nur im Einzelfall mit vorgängiger Kostengutsprache (Art. 71a–71d KVV).
  • Hilfsmittel zahlt sie nur, wenn sie in der MiGeL stehen, höchstens bis zum Höchstvergütungsbetrag (Art. 20 und 24 KLV).
Zusatzversicherung · VVG

Freiwillig, Leistungen laut AVB

Eine ambulante Zusatzversicherung untersteht dem VVG und legt in ihren AVB selbst fest, was sie zahlt. Wir vergleichen:

  • den Jahresbeitrag an nicht kassenpflichtige Medikamente
  • den Vergütungssatz in Prozent für diese Medikamente
  • Beiträge an Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
  • ambulante Behandlungen, die die Grundversicherung nicht zahlt
Rangliste nach Deckungsgrad

Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Medikamente

Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Medikamente, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Jeder Wert stammt aus den AVB des Versicherers und verlinkt seine Fundstelle mit Dokument und Seite. So entsteht der Deckungsgrad

Top 3 im Overlay vergleichen

  1. 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, betraglich unbegrenzt (Medikamente ausserhalb SL/LPPV)S. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'00090 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr (Hilfsmittelliste CSS)S. 3
  2. 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % (Visana-Liste 50 %), unbegrenztS. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 % (Visana-Liste 50 %)S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'00090 % an Kauf oder Miete, max. CHF 2'000 pro KalenderjahrS. 2
  3. 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Sonderlimiten für Neuzulassungen ab 01.11.2026S. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 1
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'00090 %, max. CHF 1'500 pro Kalenderjahr (Liste Helsana, ärztliche Verordnung)S. 3
  4. 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 75 %75 % für von Swissmedic registrierte NichtpflichtmedikamenteS. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'00050 %, max. CHF 2'000 (Bezugsperiode nicht angegeben)S. 2
  5. 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 75 %75 % für von Swissmedic registrierte NichtpflichtmedikamenteS. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'00050 %, max. CHF 2'000 (Bezugsperiode nicht angegeben)S. 2
  6. 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %)S. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 1
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Verordnung, Liste)S. 3
  7. 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %) für bestimmte MedikamenteS. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 1
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Liste Helsana, ärztliche Verordnung)S. 2
  8. 84 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % ohne Limite (Negativliste ausgenommen)S. 6
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 6
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50050 %, max. CHF 250 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel ohne OKP-Leistung)S. 4
  9. 84 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % ohne Limite (Negativliste ausgenommen)S. 6
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 6
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50050 %, max. CHF 250 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel ohne OKP-Leistung)S. 4
  10. 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, betraglich unbegrenzt (Medikamente ausserhalb SL/LPPV)S. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Hilfsmittelliste CSS)S. 3
Alle 33 Produkte anzeigen (weitere 23)
  1. 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 % (Visana-Liste 50 %), unbegrenztS. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 % (Visana-Liste 50 %)S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00090 % an Kauf oder Miete, max. CHF 1'000 pro KalenderjahrS. 2
  2. 81 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'000lebenswichtige, nicht kassenpflichtige Medikamente ohne SL-Alternative: max. CHF 50'000 für die ganze VersicherungsdauerS. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel (Kauf/Miete): bis CHF 500 Rechnungsbetrag pro KalenderjahrS. 2
  3. 79 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'000bis CHF 600 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
  4. 78 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'000ärztlich verordnete Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste ohne Jahreslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 4
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 %S. 7
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 20090 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 6
  5. 78 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'000ärztlich verordnete Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste ohne Jahreslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 4
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 %S. 8
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 20090 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 6
  6. 77 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, betraglich unbegrenzt (Medikamente ausserhalb SL/LPPV)S. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50090 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (Hilfsmittelliste CSS)S. 3
  7. 76 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500bis CHF 300 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
  8. 75 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 3
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00050 %, Hilfsmittel (u. a. Hörgeräte, orthopädische Schuhe) max. CHF 750 pro Kalenderjahr (Reala)S. 5
  9. 74 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr (Negativliste und LPPV ausgenommen)S. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 1
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 200bis CHF 150 pro Kalenderjahr (Krankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate)S. 1
  10. 64 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 8
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 20090 %, max. CHF 200 pro KalenderjahrS. 8
  11. 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 50 %50 % für von Swissmedic registrierte NichtpflichtmedikamenteS. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00050 %, max. CHF 1'000 (Bezugsperiode nicht angegeben)S. 2
  12. 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 50 %50 % für von Swissmedic registrierte NichtpflichtmedikamenteS. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00050 %, max. CHF 1'000 (Bezugsperiode nicht angegeben)S. 2
  13. 53 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    über CHF 3'00090 %, bis CHF 20'000 pro KalenderjahrS. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50050 %, bis CHF 300 pro KalenderjahrS. 3
  14. 50 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    nicht separat geregelt, wir klären es für dich
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 %S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    keinenicht gedecktS. 1
  15. 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 2'000 pro KalenderjahrS. 7
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %80 %S. 7
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro KalenderjahrS. 8
  16. 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 2'000 pro KalenderjahrS. 7
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %80 %S. 7
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro KalenderjahrS. 8
  17. 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 2'000 pro KalenderjahrS. 7
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %80 %S. 7
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro KalenderjahrS. 8
  18. 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 2'000 pro KalenderjahrS. 7
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %80 %S. 7
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 500prothetische Ersatz- und Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 500 pro KalenderjahrS. 8
  19. 28 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis CHF 1'00090 % (Visana-Liste 50 %), zusammen max. CHF 1'000 pro KalenderjahrS. 2
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    bis 90 %90 % (Visana-Liste 50 %)S. 2
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    keinenicht gedecktS. 2
  20. 27 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 1
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 1
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    über CHF 1'000MiGeL-Mittel über der MiGeL-Limitierung: max. CHF 5000 pro KalenderjahrS. 2
  21. 9 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 8
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 8
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 1'00090 %, max. CHF 1'000 pro KalenderjahrS. 8
  22. 8 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 3
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 3
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50090 %, max. CHF 300 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 5
  23. 5 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 3
    Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente
    keinenicht gedecktS. 3
    Hilfsmittel über die MiGeL hinaus
    bis CHF 50090 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)S. 3

Sanitas und Groupe Mutuel sind noch nicht im Vergleich. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.

Methodik offengelegt

So entsteht der Deckungsgrad

Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.

Merkmale im Bereich, Gewicht und Normierung (Taxonomie 1.0.0, Stand 25.09.2026; Referenzwerte Stand 26.09.2026)
MerkmalGewichtNormierungDatenlage (33 Produkte)
Nicht kassenpflichtige Medikamente5 von 11linear: 100 ab CHF 50'000 pro Jahr (90. Perzentil von 10 erfassten Produkten)gedeckt 22 · nicht gedeckt 4 · unbekannt 7
Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamente3 von 11linear: 100 ab 90 % (90. Perzentil von 28 erfassten Produkten)gedeckt 28 · nicht gedeckt 4 · unbekannt 1
Hilfsmittel über die MiGeL hinaus2 von 11linear: 100 ab CHF 2'000 pro Jahr (90. Perzentil von 31 erfassten Produkten)gedeckt 31 · nicht gedeckt 2 · unbekannt 0
Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungen1 von 11linear: 100 ab CHF 5'000 pro Jahr (90. Perzentil von 9 erfassten Produkten)gedeckt 14 · nicht gedeckt 8 · unbekannt 11

Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.

Vor dem Abschluss

Worauf du achten solltest

  • Prozentsatz und Limite zusammen lesen: Bei 90 % und einer Limite von CHF 1'000 pro Jahr erhältst du für Medikamente zu CHF 2'000 höchstens CHF 1'000.
  • Bedingungen: Prüfe in den AVB, ob ein ärztliches Rezept nötig ist und ob nur in der Schweiz zugelassene Medikamente zählen.
  • Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung, auch den erhöhten Selbstbehalt von 40 %, darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
  • Gesundheitsfragen: Die Kasse darf Fragen stellen und laufende Behandlungen mit einem Vorbehalt ausschliessen (Art. 4 VVG).

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung Medikamente, die nicht auf der Liste stehen?

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es im Einzelfall, etwa bei grossem therapeutischem Nutzen gegen eine schwere Krankheit ohne Alternative. Dann braucht es vorher eine Kostengutsprache der Kasse nach Konsultation des Vertrauensarztes (Art. 71a–71d KVV).

Muss ich ein Generikum nehmen?

Nein. Du kannst das teurere Präparat wählen. Liegt es über dem Grenzwert des BAG, zahlst du dann 40 % Selbstbehalt statt 10 %. Verschreibt die Ärztin das Original nachweisbar aus medizinischen Gründen, bleibt es bei 10 % (Art. 38a KLV).

Welche Zusatzversicherung zahlt nicht kassenpflichtige Medikamente?

Eine ambulante Zusatzversicherung, deren AVB diese Leistung einschliessen. Wie viel sie zahlt, unterscheidet sich stark: Die Liste auf dieser Seite zeigt für jedes erfasste Produkt Jahreslimite und Vergütungssatz mit Fundstelle in den AVB.

Weiterlesen

Ratgeber und Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 8 KVGfedlex.admin.ch
  4. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 38aArt. 38a KLVfedlex.admin.ch
  5. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 20–24 Mittel und GegenständeArt. 20, 24 KLVfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 71a–71dArt. 71a–71d KVVfedlex.admin.ch
  7. BAG: Spezialitätenliste (SL)spezialitaetenliste.ch
  8. BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)bag.admin.ch
  9. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
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