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Hausarztmodell und HMO: zuerst in die Praxis
Im Hausarztmodell gehst du bei Beschwerden zuerst zu deiner gewählten Hausärztin, im HMO-Modell zuerst in ein bestimmtes Gesundheitszentrum. Von dort wirst du bei Bedarf an Fachärzte oder ins Spital überwiesen. Dafür ist die Prämie tiefer als im Standardmodell. In Zürich lag 2027 die mittlere Monatsprämie für Erwachsene mit Franchise CHF 300 im Hausarzt/HMO bei CHF 598.42, im Standardmodell bei CHF 677.00 (Median, BAG-Daten).
So funktioniert das Hausarzt- und HMO-Modell
Beide Modelle sind Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 Abs. 1 KVG). Im Hausarztmodell wählst du eine Hausarztpraxis aus der Liste deiner Kasse. Im HMO-Modell ist deine erste Anlaufstelle ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis, mit der die Kasse zusammenarbeitet.
Brauchst du eine Fachärztin, eine Therapie oder das Spital, stellt dir die Praxis eine Überweisung aus. Ohne Überweisung muss die Kasse die Behandlung nicht bezahlen, ausser im Notfall oder bei einer Ausnahme in den AVB.
Das Modell steht dir nur offen, wenn du im Gebiet wohnst, in dem die Kasse es anbietet (Art. 100 KVV). Ab 2027 fasst das BAG Hausarzt- und HMO-Tarife unter dem Tariftyp «PRAXIS» zusammen; bis 2026 weist es sie getrennt aus.
Was du im Vergleich zum Standardmodell zahlst
Gegenüber dem Standardmodell derselben Kasse ist ein Hausarzt- oder HMO-Tarif im Median 11.0 bis 13.5 % günstiger (je nach Stadt und Franchise, Prämien 2027).
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarzt/HMO | Telmed/digital | Flex |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 677.00 | CHF 598.42−11.6 % | CHF 597.05−11.8 % | CHF 597.00−11.8 % |
| Bern (BE) | CHF 699.75 | CHF 617.95−11.7 % | CHF 622.95−11.0 % | CHF 603.30−13.8 % |
| Lausanne (VD) | CHF 720.80 | CHF 637.60−11.5 % | CHF 639.00−11.3 % | CHF 624.30−13.4 % |
| Lugano (TI) | CHF 764.00 | CHF 684.40−10.4 % | CHF 689.55−9.7 % | CHF 687.45−10.0 % |
| Stadt | Standard (freie Arztwahl) | Hausarzt/HMO | Telmed/digital | Flex |
|---|---|---|---|---|
| Zürich (ZH) | CHF 549.75 | CHF 470.45−14.4 % | CHF 471.50−14.2 % | CHF 472.20−14.1 % |
| Bern (BE) | CHF 571.45 | CHF 490.10−14.2 % | CHF 494.60−13.4 % | CHF 475.00−16.9 % |
| Lausanne (VD) | CHF 592.50 | CHF 512.00−13.6 % | CHF 511.00−13.8 % | CHF 496.00−16.3 % |
| Lugano (TI) | CHF 635.70 | CHF 556.10−12.5 % | CHF 561.40−11.7 % | CHF 562.50−11.5 % |
Eigene Berechnung: Median aller Tarife je Modell in der Stadtgemeinde (Prämienregion 1), Prozent gegenüber dem Median des Standardmodells. «Telmed und andere Modelle» ist der BAG-Tariftyp «DIV» bis 2026; er enthält neben Telmed auch weitere Modelle. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2027, Stand 15.10.2026, opendata.swiss. Methodik: So rechnen wir.
Was muss ich vor dem Arztbesuch tun?
Die meisten Versicherten sind in einem solchen Modell: 2024 waren es laut BAG 79.8 % der Erwachsenen und 83.1 % der Kinder. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, dass die Kasse eine Behandlung nicht bezahlt.
Hausarzt/HMO · Notfall
Im Notfall gehst du direkt auf die nächste Notfallstation oder rufst 144, ohne Überweisung und ohne vorherigen Anruf. Viele Tarife verlangen, dass du deine Hausarztpraxis bzw. dein HMO-Zentrum danach innert einer Frist informierst. Wie lange die Frist ist, steht in den AVB.
Wichtig: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs. Sie stehen in deiner Police oder auf der Website deiner Kasse. Die Regel oben beschreibt, was viele Tarife vorsehen, nicht deinen Vertrag.
Rechtsgrundlage: Art. 41 Abs. 4 KVG
Passt, wenn …
- du eine Hausärztin hast, die auf der Liste der Kasse steht
- du regelmässig in Behandlung bist und eine Praxis haben willst, die alles koordiniert
- du Kinder mit einer Kinderarztpraxis versicherst
Darauf achten
- Prüfe vor dem Abschluss, ob deine Praxis auf der Liste steht (Ärzteliste der Kasse).
- Für jede Fachärztin brauchst du eine Überweisung; notiere dir die Ausnahmen aus den AVB.
- Nach einem Notfall musst du die Praxis oft innert einer Frist informieren.
Mehr dazu im Glossar
Häufige Fragen
Was ist das Hausarztmodell und wie funktioniert es?
Das Hausarztmodell ist ein Sparmodell der Grundversicherung: Du gehst bei Beschwerden immer zuerst zu deiner gewählten Hausarztpraxis. Sie behandelt dich selbst oder überweist dich an eine Fachärztin oder ins Spital. Dafür gewährt dir die Kasse einen Rabatt auf die Prämie der Grundversicherung (Art. 41 Abs. 4 und Art. 62 KVG).
Was ist der Unterschied zwischen Hausarzt- und HMO-Modell?
Im Hausarztmodell wählst du eine einzelne Hausarztpraxis aus einer Liste. Im HMO-Modell ist die erste Anlaufstelle ein Gesundheitszentrum oder eine Gruppenpraxis, in der mehrere Ärztinnen arbeiten. Die Regel ist dieselbe: zuerst dorthin, dann mit Überweisung weiter.
Was passiert, wenn ich trotz Hausarztmodell ohne Überweisung zum Facharzt gehe?
Gehst du ohne den vorgesehenen Weg zu einer Ärztin, muss die Kasse diese Behandlung nicht bezahlen (Art. 41 Abs. 4 KVG). Viele AVB sehen bei wiederholten Verstössen zudem den Ausschluss aus dem Modell vor. Notfälle sind immer ausgenommen.
Wie komme ich aus dem Hausarztmodell wieder raus?
Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende eines Kalenderjahres; die Meldung muss mit einem Monat Frist, also bis 30. November, bei der Kasse sein (Art. 100 KVV, Art. 7 KVG).
Sind die Leistungen im Sparmodell schlechter?
Nein. Die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung sind in jedem Modell dieselben. Eingeschränkt ist nur der Weg zur Behandlung: Die Kasse muss nur zahlen, was die gewählten Leistungserbringer ausführen oder veranlassen (Art. 41 Abs. 4 KVG).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 62Art. 62 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherungsprämien, opendata.swissopendata.swiss
- BAG: Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2024, Tabellen T 7.08 und T 7.09 (Stand 22.05.2025)bag.admin.ch
Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2027, Stand 15.10.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Die Modellbeschreibungen und Regeln sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung; massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Methodik: So rechnen wir.