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Versicherungsmodelle · Standard

Standardmodell: freie Arztwahl

Im Standardmodell gehst du ohne Umweg direkt zu jeder zugelassenen Ärztin in der Schweiz, auch zur Fachärztin. Dafür ist es bei jeder Kasse das teuerste Modell. In Zürich lag 2027 die mittlere Monatsprämie für Erwachsene mit Franchise CHF 300 im Standardmodell bei CHF 677.00, im Flex bei CHF 597.00 (Median, BAG-Daten).

Erklärt

So funktioniert das Standardmodell

Das Standardmodell ist die ordentliche Grundversicherung: Du wählst für ambulante Behandlungen frei unter allen zugelassenen Leistungserbringern (Art. 41 Abs. 1 KVG). Du brauchst keine Überweisung, keinen Anruf vorher und keine Meldung danach.

Nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise kannst du die Kasse zusätzlich auf Ende Juni wechseln, mit Eingang der Kündigung bis 31. März (Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 94 und 100 KVV). Alle anderen Kombinationen wechselst du auf Ende Jahr.

Die Leistungen sind in allen Modellen gleich. Du zahlst im Standardmodell also nicht für mehr Leistungen, sondern für die freie Wahl.

Echte Prämien 2027

Was du im Vergleich zum Standardmodell zahlst

Monatsprämie 2027, Median · Erwachsene (Jahrgang 1992) · Franchise CHF 300 · mit Unfall
StadtStandard (freie Arztwahl)Hausarzt/HMOTelmed/digitalFlex
Zürich (ZH)CHF 677.00CHF 598.42−11.6 %CHF 597.05−11.8 %CHF 597.00−11.8 %
Bern (BE)CHF 699.75CHF 617.95−11.7 %CHF 622.95−11.0 %CHF 603.30−13.8 %
Lausanne (VD)CHF 720.80CHF 637.60−11.5 %CHF 639.00−11.3 %CHF 624.30−13.4 %
Lugano (TI)CHF 764.00CHF 684.40−10.4 %CHF 689.55−9.7 %CHF 687.45−10.0 %
Monatsprämie 2027, Median · Erwachsene (Jahrgang 1992) · Franchise CHF 2'500 · mit Unfall
StadtStandard (freie Arztwahl)Hausarzt/HMOTelmed/digitalFlex
Zürich (ZH)CHF 549.75CHF 470.45−14.4 %CHF 471.50−14.2 %CHF 472.20−14.1 %
Bern (BE)CHF 571.45CHF 490.10−14.2 %CHF 494.60−13.4 %CHF 475.00−16.9 %
Lausanne (VD)CHF 592.50CHF 512.00−13.6 %CHF 511.00−13.8 %CHF 496.00−16.3 %
Lugano (TI)CHF 635.70CHF 556.10−12.5 %CHF 561.40−11.7 %CHF 562.50−11.5 %

Eigene Berechnung: Median aller Tarife je Modell in der Stadtgemeinde (Prämienregion 1), Prozent gegenüber dem Median des Standardmodells. «Telmed und andere Modelle» ist der BAG-Tariftyp «DIV» bis 2026; er enthält neben Telmed auch weitere Modelle. Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien 2027, Stand 15.10.2026, opendata.swiss. Methodik: So rechnen wir.

Modell-Regel-Coach

Was muss ich vor dem Arztbesuch tun?

Deine Situation

Standard · Notfall

Im Notfall gehst du direkt auf die nächste Notfallstation oder rufst 144. Du musst niemanden vorher oder nachher informieren.

Wichtig: Massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deines Tarifs. Sie stehen in deiner Police oder auf der Website deiner Kasse.

Rechtsgrundlage: Art. 41 Abs. 1 KVG

Passt, wenn …

  • du viele verschiedene Fachärztinnen direkt aufsuchst
  • du keine Regeln vor dem Arztbesuch einhalten willst
  • dir die freie Wahl wichtiger ist als die tiefere Prämie

Darauf achten

  • Du zahlst im Vergleich zu den Sparmodellen derselben Kasse mehr, jeden Monat.
  • Auch im Standardmodell gilt: Die Behandlung muss eine Pflichtleistung sein und der Leistungserbringer zugelassen.

Mehr dazu im Glossar

Häufige Fragen

Für wen lohnt sich das Standardmodell?

Für Personen, die oft und bei verschiedenen Fachärzten in Behandlung sind und keine Regeln wie Überweisung oder Anruf einhalten wollen. Wer selten zum Arzt geht, zahlt im Standardmodell meist mehr als nötig.

Sind die Leistungen im Sparmodell schlechter?

Nein. Die gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung sind in jedem Modell dieselben. Eingeschränkt ist nur der Weg zur Behandlung: Die Kasse muss nur zahlen, was die gewählten Leistungserbringer ausführen oder veranlassen (Art. 41 Abs. 4 KVG).

Wann kann ich das Modell wechseln?

Vom Standardmodell in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln. Zurück ins Standardmodell oder in ein anderes Modell geht es nur auf Ende eines Kalenderjahres; die Meldung muss mit einem Monat Frist, also bis 30. November, bei der Kasse sein (Art. 100 KVV, Art. 7 KVG).

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 KVGfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 99–101aArt. 99–101a KVVfedlex.admin.ch
  3. BAG: Krankenversicherung, besondere Versicherungsformenbag.admin.ch
  4. BAG: Krankenversicherungsprämien, opendata.swissopendata.swiss

Berechnung auf Basis der vom BAG genehmigten Prämien 2027, Stand 15.10.2026, Quelle: BAG, Krankenversicherungsprämien, opendata.swiss. Massgebend ist allein die Offerte oder Police des Versicherers. Die Modellbeschreibungen und Regeln sind allgemeine Information, keine individuelle Beratung; massgebend sind die Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Kasse. Methodik: So rechnen wir.