Die Zahlen des BAG für 2027
Der Bund hat die genehmigten Prämien der Grundversicherung für 2027 am 29.09.2026 um 14:00 Uhr veröffentlicht. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Kassen sie bekannt geben und anwenden (Art. 16 Abs. 1 KVAG). Das BAG nennt diese Durchschnittswerte:
| Kennzahl 2027 | Monatsprämie | Veränderung zu 2026 |
|---|---|---|
| Mittlere Prämie (alle Versicherten) | CHF 412.00 | +5,0 % (CHF +19.70) |
| Erwachsene | CHF 487.60 | +4,9 % (CHF +22.80) |
| Junge Erwachsene | CHF 338.80 | +4,8 % (CHF +15.40) |
| Kinder | CHF 128.10 | +4,6 % (CHF +5.70) |
Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 29.09.2026.
Zum Vergleich: Für 2026 hatte das BAG am 23.09.2025 einen Anstieg der mittleren Prämie um 4,4 % gemeldet. Die Kosten der Grundversicherung stiegen laut BAG 2025 um 5,3 %; für 2026 schätzt das BAG +4,7 %, für 2027 erwartet es +5,0 %.
Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Versicherten. Deine eigene Prämie hängt von Kasse, Kanton, Prämienregion, Altersgruppe, Franchise und Modell ab und kann deutlich höher oder tiefer liegen. Die 5,0 % sagen dir deshalb nicht, was du 2027 bezahlst; das zeigt erst der Brief deiner Kasse oder ein Vergleich.
Wie sich die Prämien seit 1996 Jahr für Jahr entwickelt haben, mit allen Werten des BAG, siehst du in der Prämienentwicklung.
Grösste und kleinste Anstiege nach Kanton
Die mittlere Prämie steigt nicht in allen Kantonen gleich stark. Laut der Beilage des BAG zur Medienmitteilung (kantonale monatliche mittlere Prämien 2027):
| Kanton | Mittlere Prämie 2027 | Veränderung zu 2026 |
|---|---|---|
| Jura | CHF 462.30 | +6,6 % |
| Schaffhausen | CHF 401.20 | +6,4 % |
| Solothurn | CHF 417.50 | +6,0 % |
| Tessin | CHF 519.90 | +3,7 % |
| Waadt | CHF 454.50 | +3,5 % |
| Glarus | CHF 365.00 | +3,0 % |
Quelle: BAG, Kantonale monatliche mittlere Prämien 2027 (PDF), Stand 29.09.2026. Die Werte aller 26 Kantone zeigt die Seite Prämien 2027.
Prämien für 2027 bieten laut den Prämiendaten des BAG 32 Kassen an, 2026 waren es 34 (eigene Auszählung der Datei Prämien_CH.csv, abgerufen am 15.10.2026). Für AMB und Vallée d’Entremont enthalten die BAG-Daten keine Prämien 2027. Bist du bei einer dieser Kassen versichert, wartest du nicht auf den Prämienbrief, sondern fragst bei deiner Kasse nach, wie es 2027 weitergeht.
Was das für dich heisst
- Brief abwarten, aber nicht zu lange. Die Kassen müssen dich bis Ende Oktober über deine Prämie 2027 informieren, mindestens zwei Monate vor Gültigkeit (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Vergleichen. Im Prämienrechner siehst du die Prämien 2027 aller Kassen für deine Gemeinde, Altersgruppe, Franchise und dein Modell, ohne Kontaktangaben. Die amtliche Gegenprobe bietet priminfo.admin.ch. Das BAG empfiehlt, zuerst das passende Modell zu wählen (Hausarzt, HMO, Telmed oder freie Arztwahl) und dann die Kassen zu vergleichen.
- Rechtzeitig kündigen. Willst du die Kasse wechseln, muss deine Kündigung der Grundversicherung bis Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eingetroffen sein. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Die Übersicht mit Kantonen, günstigsten Kassen je Kanton und den grössten Anstiegen und Senkungen steht auf Prämien 2027. Die Steckbriefe aller Kassen findest du unter Krankenkassen.
Die Fristen für den Wechsel auf den 01.01.2027
| Datum | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| 29.09.2026, 14:00 | Bund gibt die genehmigten Prämien 2027 bekannt | BAG |
| bis 31.10.2026 | Deine Kasse teilt dir die neue Prämie mit | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| bis 30.11.2026 (Montag) | Kündigung der Grundversicherung muss bei der Kasse eingetroffen sein; ebenso tiefere Franchise und Modellwechsel | Art. 7 Abs. 2 KVG, BAG-Faktenblatt |
| bis 31.12.2026 | Mitteilung für eine höhere Franchise | Art. 94 Abs. 1 KVV, BAG-Faktenblatt |
| 01.01.2027 | Neue Prämie und neue Kasse gelten | Art. 7 Abs. 2 KVG |
Für 2025 hat das BAG empfohlen, die Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per «A-Post Plus» zu verschicken. Der 15.11.2026 ist ein Sonntag: Wer diese Empfehlung übernimmt, gibt den Brief spätestens am Samstag, 14.11.2026, auf. Den Termin für deine Situation zeigt der Fristen-Rechner, den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.
Worauf du beim Wechsel achtest
- Neue Kasse anmelden, nicht nur kündigen. Deine bisherige Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse ihr mitgeteilt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG). Anmeldung und Kündigung laufen laut BAG gleichzeitig; eine Offerte vorab ist nicht nötig. Den Ablauf in drei Schritten zeigt Krankenkasse wechseln.
- Offene Rechnungen. Hast du gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen nicht bezahlt, kannst du die Kasse nicht verlassen (Art. 64a Abs. 6 KVG). Das BAG nennt für 2025 als Stichtage: gemahnt bis 30. November, bezahlt bis 31. Dezember.
- Zusatzversicherungen getrennt betrachten. Für sie gelten die Kündigungsfristen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner Kasse, nicht Art. 7 KVG. Wechselst du nur die Grundversicherung, darf dich die Kasse nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen (BAG-Faktenblatt).
- Prämienregionen geändert. Das EDI hat die Einteilung der Gemeinden in Prämienregionen für 2027 angepasst. Die Liste führt das BAG auf seiner Seite zu den Prämienregionen. Wohnst du in einer Gemeinde, die die Region wechselt, kann deine Prämie stärker oder schwächer steigen als der Kantonsmittelwert.
Wenn du Fragen zu deiner Situation hast, kannst du über das Anfrage-Formular eine Beratung anfragen. Deine Vergleichsresultate siehst du auch ohne Kontaktangaben.
Quellen
- BAG, Medienmitteilung «Krankenkassenprämien steigen durchschnittlich um 5,0 Prozent – Kostendämpfungsmassnahmen bleiben zentral» vom 29.09.2026bag.admin.ch
- BAG, Beilage zur Medienmitteilung vom 29.09.2026: Kantonale monatliche mittlere Prämien 2027 (PDF)cms.news.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2027 (Prämien_CH.csv, opendata.swiss, abgerufen am 15.10.2026)opendata.swiss
- BAG, Medienmitteilung «Krankenkassenprämien erhöhen sich durchschnittlich um 4,4 Prozent» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- BAG, Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse – Information für Versicherte» vom 23.09.2025bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch, offizieller Prämienrechner des Bundespriminfo.admin.ch
- priminfo.admin.ch, Prämiengenehmigungpriminfo.admin.ch
- BAG, Prämienregionenbag.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 16Art. 16 Abs. 1 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 2 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
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